Die Stadt Neuburg an der Donau (30.000 Einwohner) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Bauordnung
unbefristet in Vollzeit (39 Stunden pro Woche) ein.
Das vielseitige und abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Mitarbeit bei der Bearbeitung/Verlängerung von Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
- Ausarbeitung von Anordnungen bzw. Bescheiden im Vollzug der Bayerischen Bauordnung und des Baugesetzbuchs
- Bearbeitung denkmalschutzrechtlicher Angelegenheiten
- Verwaltungsmäßiger Vollzug der Feuerbeschauverordnung
-
Klagebegründungen und Klageerwiderungen
- Ahndung baugesetzlicher Ordnungswidrigkeiten
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
- Bearbeitung von Vorkaufsrechten
- Digitalisierung des Bauantragsverfahrens
Das bringen Sie mit:
- eine erfolgreich abgeschlossene Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (ehemaliger gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) bzw. einen erfolgreich abgeschlossenen Angestellten-/Beschäftigtenlehrgang II
- einschlägige Berufserfahrung (idealerweise in der Bauverwaltung einer öffentlichen Verwaltung) wäre wünschenswert
-
bauverwaltungs- und bauordnungsrechtliche Grundkenntnisse
-
sicheres und verbindliches Auftreten, Verhandlungsgeschick
-
Teamfähigkeit, Flexibilität und Lernbereitschaft
-
selbständiges Arbeiten und Eigeninitiative
- gute allgemeine EDV-Kenntnisse
Wir bieten:
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen, lückenlosen Bewerbungsunterlagen bis
spätestens 06.06.2022 über das Bewerberportal (www.neuburg-donau.de/karriere) an die Stadt Neuburg an der Donau. Nutzen Sie hierzu den unten stehenden Button "Online-Bewerbung"!
Bei Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Leiter der Bauverwaltung, Herr Schmid (Telefon 08431 / 55-345), gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Bewerberportal.
Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches können nicht übernommen werden.